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Benutzung

 

Benutzung

Die Einsichtnahme in die Bestände der Burgerbibliothek Bern erfolgt im Lesesaal. Voraussetzung ist die Einschreibung als Benutzer oder als Benutzerin. Die Einschreibung wird im Lesesaal gegen Vorlage eines Personalausweises vorgenommen und ist kostenlos.

 

 

Voranmeldung

Eine schriftliche oder telefonische Voranmeldung ist erforderlich

  • bei umfangreichen Bestellungen
  • für Konsultationen der Handschriften der Bongarsiana / Codices
  • für Konsultationen im Bereich Grafik und Fotografie
  • für Konsultationen der Porträtdokumentation
  • für Konsultationen der Zunftarchive
  • bei ausgelagerten Privatarchiven (s. Liste)

 

Benutzungsbeschränkungen

Im Kanton Bern gilt das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Die Verwaltungsarchive der Burgergemeinde unterliegen der kantonalen Gesetzgebung über die Gemeindearchive, den Datenschutz und den Persönlichkeitsschutz. Grundsätzlich bestehen keine Sperrfristen. Akten von Exekutivbehörden sind allerdings erst nach einer Verwaltungsfrist von 30 Jahren zugänglich. Fallweise bleiben Dokumente aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes länger nicht verfügbar. In Ausnahmefällen und auf Gesuch hin kann die zuständige Behörde die Einsicht dennoch gewähren.

 

Die Einsichtnahme in Bestände der Privatarchive ist grundsätzlich frei. In bestimmten Fällen können aber auch für diese Benutzungsbeschränkungen wirksam sein.

 

Im Bereich der Zunftarchive braucht es grundsätzlich keine Bewilligung. Eine solche ist nur nötig, wenn Bestimmungen des Gesetzes über den Datenschutz tangiert werden. Dies betrifft nur einen kleinen Teil der Dokumente. Aus Platzgründen wurden die Zunftarchive vorübergehend ins Staatsarchiv ausgelagert. Die Inventare befinden sich jedoch in der Burgerbibliothek und müssen hier konsultiert werden.

 

 

 

 

 

 

pdf icon Benutzungsordnung
pdf icon Angebot und Preise Reproduktionen

 

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