Benutzung
Benutzung
Die Einsichtnahme in die Bestände der
Burgerbibliothek Bern erfolgt im Lesesaal. Voraussetzung ist die
Einschreibung als Benutzer oder als Benutzerin. Die Einschreibung wird
im Lesesaal gegen Vorlage eines Personalausweises vorgenommen und ist
kostenlos.

Voranmeldung
Eine schriftliche oder telefonische
Voranmeldung ist erforderlich
- bei umfangreichen Bestellungen
- für Konsultationen der Handschriften der
Bongarsiana / Codices
- für Konsultationen im Bereich Grafik und
Fotografie
- für Konsultationen der
Porträtdokumentation
- für Konsultationen der Zunftarchive
- bei ausgelagerten Privatarchiven (s. Liste)

Benutzungsbeschränkungen
Im Kanton Bern gilt das
Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung. Die Verwaltungsarchive der
Burgergemeinde unterliegen der kantonalen Gesetzgebung über die
Gemeindearchive, den Datenschutz und den Persönlichkeitsschutz.
Grundsätzlich bestehen keine Sperrfristen. Akten von Exekutivbehörden
sind allerdings erst nach einer Verwaltungsfrist von 30 Jahren
zugänglich. Fallweise bleiben Dokumente aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes länger nicht verfügbar. In Ausnahmefällen und
auf Gesuch hin kann die zuständige Behörde die Einsicht dennoch
gewähren.
Die Einsichtnahme in Bestände der
Privatarchive ist grundsätzlich frei. In bestimmten Fällen können aber
auch für diese Benutzungsbeschränkungen wirksam sein.
Im Bereich der Zunftarchive braucht es grundsätzlich keine Bewilligung.
Eine solche ist nur nötig, wenn Bestimmungen des Gesetzes über den
Datenschutz tangiert werden. Dies betrifft nur einen kleinen Teil der
Dokumente. Aus Platzgründen wurden die Zunftarchive vorübergehend ins
Staatsarchiv ausgelagert. Die Inventare befinden sich jedoch in der
Burgerbibliothek und müssen hier konsultiert werden.

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