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FAQs Burgergemeinde, Gesellschaften und Zünfte

Das Raumklima sollte für Papierakten und Dokumente aus Pergament möglichst konstante Werte aufweisen (Temperatur stabil unter 20 °C, relative Luftfeuchte stabil zwischen 40 und 50 %). Es wird empfohlen, das Raumklima kontinuierlich mittels Datenlogger zu überwachen.

Die Burgerbibliothek übernimmt die nach kantonalem Archivierungsgesetz festgelegten Aufgaben des Gemeindearchivs für die Burgergemeinde.

Das Ordnungssystem legt fest, welche Unterlagen an die Burgerbibliothek abgeliefert werden müssen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Anhang 2 zu Artikel 6 Absatz 1 der der Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten. Wo das Gesetz die Archivierung nicht abschliessend regelt, findet die Bewertung der Unterlagen in Absprache mit der Burgerbibliothek statt.

Gemäss der aktuellen Weisung betreffend die Übergabe von Unterlagen an die Burgerbibliothek gilt: «Die Institutionen und Abteilungen liefern die Unterlagen zu abgeschlossenen Geschäften im Folgejahr nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an die Burgerbibliothek ab.» Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Ansprechperson.

Papier: Bände und Dossiers aus Papier müssen eindeutig beschriftet, richtig geordnet und in Kisten verpackt werden. Die Kisten sind in der richtigen Reihenfolge zu nummerieren.

Die Ablieferung digitaler Unterlagen ist in den gesetzlichen Grundlagen definiert und wird vor jeder Ablieferung mit den Abteilungen in einer Ablieferungsvereinbarung festgelegt.

Die Burgerbibliothek stellt die Unterlagen im Lesesaal zur Verfügung.

Für die Archivierung in den Institutionen/Abteilungen sind die Archivverantwortlichen zuständig; sollten Sie spezielle Fragen haben, hilft der Burgerarchivar weiter.